Letztwillige Anordnung bei Ihrer Notarin im Bezirk Grieskirchen

Nach kompetenter rechtlicher und steuerlicher Beratung setzen wir Ihre letztwillige Anordnung auf, verwahren das Original und speichern dieses elektronisch im Österreichischen Zentralen Testamentsregister.

Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.

Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren.

Unser Ziel ist es, Ihren Willen auch nach dem Tod durchzusetzen und Familienstreitigkeiten zu vermeiden.

Letztwillige Anordnung

  • Errichtungen von Testamenten und Erbverträgen
  • Schenkungen und Übergaben auf den Todesfall
  • Verwahrungen der letztwilligen Anordnungen und Registrierungen der letztwilligen Anordnungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister

"Man soll die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte." 

Curt Goetz

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