Kaufverträge, Bezirk Grieskirchen

Ihre Kaufverträge im Bezirk Grieskirchen, Eferding und ganz Österreich

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, gibt es einiges zu beachten. Als Notar und Vertragserrichter prüfen wir zunächst, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Grundstückes bzw. Hauses ist und ob dieses lastenfrei ist. Wir errichten für Sie einen Kaufvertrag, der auch die Rechte und Pflichten der Verkäufer und Käufer regelt. Falls nötig veranlassen wir eine Lastenfreistellung des Grundstückes. Damit der Kaufpreis in sicherer Verwahrung ist, können Sie mit Ihrem Notar einen Treuhandvertrag abschließen. Gerne können wir für Sie auch das Grundbuchgesuch einbringen. Wenn alles geregelt ist, wird der hinterlegte Kaufpreis treuhändig an den Verkäufer ausbezahlt. Sollen Sie Fragen zu Bebauungsplänen, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechten haben, sind wir auch dafür die richtigen Ansprechpartner und beraten Sie gerne.

Fragen, die für Sie bei einem Immobilienkauf vielleicht auftauchen sind:

  • Ist der Verkäufer wirklich der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks und Hauses?
  • Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus?
  • Wer verständigt das Finanzamt und wann?
  • Wer kümmert sich um die Änderungen im Grundbuch?
  • Wer überwacht die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
  • Wer kann mich beraten, wenn ich Fragen zu Bebauungsplänen, Nachbarschaftsrechten, Bauverhandlungen usw. habe?

Ihre Notarin ist während der gesamten Abwicklung eines Immobilienkaufes für Sie da und sorgt mit einem wohlüberlegten Kaufvertrag dafür, dass alle Parteien zu ihrem Recht kommen!

 

Notarin Dr. Petric im Bezirk Grieskirchen berät Sie bei Kauf, Verkauf oder Schenkung einer Immobilie

Sie können bei uns eine verständliche und unabhängige Rechtsberatung für sämtliche Fragen Ihres Vertrags erwarten. Auch die Eintragung ins Grundbuch wird vom Notar abgewickelt. Weiters die Berechnung der Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragssteuer zur Abfuhr an das Finanzamt. Sollten Genehmigungen oder Zustimmungserklärungen erforderlich sein, holen wir auch diese für Sie ein.

Dr. Petric und Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für die Erstellung oder Prüfung folgender Verträge zur Verfügung:

  • Kaufverträge (Immobilien- Wohnungskauf)
  • Schenkungsverträge
  • Tauschverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Immobilienverträge
  • U.v.m.

 

Treuhandschaft durch Notarin Dr. Petric im Bezirk Grieskirchen

Ein Notar kann die Treuhandschaft für den Kaufpreis einer Immobilie übernehmen. Die Abwicklung dieser Treuhandschaft erfolgt über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB). In der Regel wird der Kaufpreis bereits vor Vertragsunterzeichnung auf ein besonders gesichertes Anderkonto (Fremdgeldkonto) einbezahlt. Über dieses Konto kann nur nach Erteilung des so genannten „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt werden. Somit ist eine maximale rechtliche Sicherheit sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer gewährleistet.

 

Kosten von Kaufverträgen

Üblicherweise bestimmt der Käufer den Vertragserrichter, da er auch dessen Kosten tragen muss. Auch die Kosten für einen Kaufvertrag werden im Normalfall vom Käufer getragen, dies kann aber auch anders verhandelt werden. Neben dem Kaufpreis fallen bei Kaufverträgen Kosten für die Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr an. Im Fall einer pfandrechtlichen Besicherung sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen. Die Kosten des Vertragserrichters liegen üblicherweise zwischen 1,5 bis 3% des Kaufpreises, eventuell sind auch Kosten für einen Makler zu tragen.

"Man soll die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte." 

Curt Goetz

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