Tod eines Angehörigen - Ihr Notar in Waizenkirchen

Trotz des persönlichen Verlustes eines Angehörigen bleibt es nicht aus, auch die administrativen Erledigungen vorzunehmen.


Wir helfen Ihnen als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär) unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.


Wir unterstützen Sie als erfahrene Juristen bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach Ende des Verlassenschaftsverfahrens bei diversen Löschungen der Rechte der Verstorbenen oder Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch, sowie bei der Erstellung der notwendigen Firmenbucheingaben.


Weiters vertreten wir Ihre Ansprüche natürlich auch in strittigen Verlassenschaftsverfahren.

Wir helfen Ihnen gerne!